Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin, ggf. des Partners wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status(Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. EIn Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleitung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeiung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO. Diese Voraussetzungen werden auch bei den verschiedenen Formen der digitalen Kommunikation beachtet.
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Betreute einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Hebamme unterliegt auch anderen an der Behandlung beteiligten Personen (Ärztinne, Vertretungshebammen) gegenüber der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen sofern die Betreute hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
- Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs.2 SGB v über eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatientinnen oder im Rahemn von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Betreuten, sie es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender EInwilligung der Betreuten über eine externe Abrechnungsstelle.
- Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die UNtersuchung der Proben nihct selbst durch, sondern beaufrat damit im Namen des Patienten eine Laborärztin bzw. ein medizinisches Labor.
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bos die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs. 3 BGB besteht eine AUfbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO). Berichtigung (Art 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder EInschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO): Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 384 24-0 Telefax: 0211 384 24-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Website: http://www.ldi.nrw.de
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung:
Da die Hebamme manchmal berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin hinzugezogen wird ider eine Vertretungshebamme Leistungen erbringt, ensteht zu diesen ein selbstständiges Vertragsverhältnis und die oben genannte Hebamme haftet nicht für deren Lesitungen.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5€ berechnet.
Sie haben als Verbraucher das Recht, eine online Kursanmeldung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Sie eine Bestätigung des Kursplatzes im Anschluss an Ihre Anmeldung von mir erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben reicht eine formlose Erklärung. Dabei ist es ausreichend, wenn Sie mir Ihren Entschluss des Widerrufs mitteilen. Dieser muss schriftlich erfolgen. Dafür können Sie den Postweg (Brief) nutzen oder eine Mail an mich senden. Heike Schillo, Jakob-Schmitz-Str. 40, 52379 Langerwehe, heike@schillo-hebamme.de.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Widerrufsfrist endet nach 14 Tagen, spätestens jedoch, wenn der von Ihnen gebuchte Kurs beginnt. Wenn Sie die Anmeldung zum Kurs widerrufen, werde ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kurs innerhalb der Widerrufsfrist beginnt.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.